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   VG Augsburg, 19.07.2010 - Au 7 K 09.93   

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https://dejure.org/2010,70289
VG Augsburg, 19.07.2010 - Au 7 K 09.93 (https://dejure.org/2010,70289)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.07.2010 - Au 7 K 09.93 (https://dejure.org/2010,70289)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - Au 7 K 09.93 (https://dejure.org/2010,70289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis;Zulässigkeit einer mittelbaren Beweisführung durch ein nationales Beweismittel zu der Frage, welcher Wohnsitz auf dem EU-ausländischen Führerschein eingetragen war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Augsburg, 29.03.2010 - Au 7 K 09.1512

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister trotz erfolgter

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2010 - Au 7 K 09.93
    Durch die Eintragung des Datums "27.01.06" für die Führerscheinklasse B hat die tschechische Behörde deutlich gemacht, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B dem Kläger mit diesem Tag erteilt wurde; eine erneute Erteilung dieser Fahrerlaubnisklasse ergibt sich aus dem tschechischen Führerschein nicht (BayVGH vom 29.3.2010 - a.a.O.).

    Die Verpflichtung des Klägers, den ausländischen EU-Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks vorzulegen (§ 47 Abs. 2 FeV analog, dazu VG Augsburg vom 29.3.2010 - Au 7 K 09.1512) und das angedrohte Zwangsgeld sind rechtlich nicht zu beanstanden.

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2010 - Au 7 K 09.93
    Ein Mitgliedstaat darf es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (EuGH vom 26.6.2008 - C-329/06; BVerwG vom 25.2.2010 - a.a.O.).
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 11 CS 09.1934

    Tschechischer Führerschein mit eingetragenem Wohnort in Tschechien; Ausstellung

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2010 - Au 7 K 09.93
    Der vorliegende Fall erfordert deshalb keine Entscheidung der Frage, ob Mitteilungen des Gemeinsamen Zentrums jedenfalls dann, wenn sie nach dortiger Darstellung auf von der tschechischen Polizei durchgeführten Ermittlungen oder Überprüfungen beruhen, als Informationen anzusehen sind, die von der Tschechischen Republik (in ihrer Eigenschaft als Ausstellerstaat eines EU-Führerscheins) herrühren (BayVGH vom 22.2.2010 - 11 CS 09.1934).
  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28

    Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Augsburg, 19.07.2010 - Au 7 K 09.93
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH vom 29.3.2010 - 11 CE 10.28).
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